Vereinbarungen zum Transport
Beim Transport gelten die Regeln der „Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 1b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen“. Gaslieferanten müssen vor einem Transport sicherstellen, dass alle Kapazitäten in einem Bilanzkreis im jeweiligen Marktgebiet bilanziert werden.
Kooperationsvereinbarung Gas
Netzzugang für Transportkunden
Kommunikationsdatenblatt der schwaben netz regional gmbh, Stand 1.10.2024 (21 KB, Excel)
Registrierungsanfrage, Stand 16.2.2021 (PDF, 340 KB)
Kapazitätsanfrage, Stand 1.3.2021 (PDF, 1,11 MB)
Handlungsvollmacht für Buchung (für Transportkunden), Stand 1.3.2021 (PDF, 1,23 MB)
Handlungsvollmacht für Buchung (für Endkunden), Stand 1.3.2021 (PDF, 1,82 MB)
Buchbare Punkte bis 31.12.2023 (Excel, 24 KB)
Buchbare Punkte ab 1.1.2024 (Excel, 26 KB)
Technische Mindestanforderungen der schwaben netz regional gmbh, Stand 1.1.2021 (PDF, 97 KB)
Endgültige Netzentgelte für das Kalenderjahr 2024 (Stand 15.12.2023) (PDF, 173 KB)
Vorläufige Netzentgelte für das Kalenderjahr 2025 (Stand 10.10.2024) (PDF, 205 KB)
Kommunikationsdatenblatt schwaben netz regional gmbh
Finden Sie hier alle Ansprechpartner rund um die Marktkommunikation mit dem Netzbetreiber schwaben netz regional gmbh gemäß der aktuell gültigen Kooperationsvereinbarung (Anlage 2 zum Lieferantenrahmenvertrag).
Aktuelles Kommunikationsdatenblatt (Excel, 21 KB)
Lieferantenwechsel
Im liberalisierten Energiemarkt können Energienutzende ihren Lieferanten frei wählen. Den für die Netznutzung notwendigen Datenaustausch wickeln die beteiligten Marktpartner grundsätzlich über einheitliche Formulare und Datenformate ab. Grundlage hierfür ist der Beschluss der BNetzA (BK 7, Az: BK7-06-067) zur Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel der Lieferanten mit Gas (GeLi Gas).
GeLi Gas Beschluss (PDF, 390 KB)
GeLi Gas Prozesse (Anlage zum Beschluss), (PDF, 3,34 MB)
Seit dem 28.10.2011 gilt zudem ein Änderungsbeschluss zur GeLi Gas und zur WiM (BK7-11-075)
Änderungsbeschluss zu GeLi Gas und WiM (BK7-11-075), (PDF, 311 KB)
EDI@Energy
Die Bundesnetzagentur hat in ihren Festlegungsverfahren BK6-06-009 GPKE und BK 7-06-067 GeLi Gas einheitliche Geschäftsprozesse und Datenformate für die Energiewirtschaft vorgegeben. Als Basis für den elektronischen Datenaustausch ist das Datenformat UN/EDIFACT gewählt und die konkreten Nachrichtentypen für den Datenaustausch sind festgelegt worden.
In Abstimmung mit der Bundesnetzagentur wird unter der Dachmarke EDI@Energy die bisher von VDEW für die Elektrizitätswirtschaft und DVGW für die Gaswirtschaft vorgenommene Erstellung, Weiterentwicklung und Pflege der Nachrichtenbeschreibungen zum Lieferantenwechselprozess konzentriert.
Nachfolgend finden Sie die Nachrichtenbeschreibungen, Anwendungshandbücher und weitere Dokumente, die im Rahmen der GeLi Gas und GPKE umgesetzt werden müssen.
Aktuelles Kommunikationsdatenblatt (XLSX, 21 KB)
Aktuelles Zertifikat für die Marktkommunikation (zip, 2 KB)
Kommunikationsplattform rund um die Datenformate EDI@Energy
www.edi-energy.de
Kontrollpflicht § 33 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz 2014
Zum 01.01.2015 ist das novellierte Mess- und Eichgesetz (MessEG) in Kraft getreten. Eine Neuerung, die das MessEG mit sich bringt, ist die Kontrollpflicht für Messwerteverwender in § 33 Abs. 2 MessEG. Ein Verwenden von Messwerten liegt etwa auch dann vor, wenn die Messwerte einer Abrechnung zugrunde gelegt werden.
Messwerteverwender sind demnach: Lieferanten, Netzbetreiber, die keine Messstellenbetreiber sind. Davon zu unterscheiden ist der Messgeräteverwender: Netzbetreiber/Messstellenbetreiber, Messstellenbetreiber von EE-Anlagen, Betreiber von KWK-Anlagen mit eigenem Zähler.
§ 33 Abs. 2 MessEG besagt:
„Wer Messwerte verwendet, hat sich im Rahmen seiner Möglichkeiten zu vergewissern, dass das Messgerät die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, und hat sich von der Person, die das Messgerät verwendet, bestätigen zu lassen, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllt.“
Die schwaben netz regional gmbh bestätigt gemäß § 33 Abs. 2 MessEG für die von uns verwendeten Messgeräte, dass diese die gesetzlichen Anforderungen und wir die für Messsgeräteverwender bestehenden Verpflichtungen erfüllen.
Entstörungsdienst 0800 - 1828384
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